Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1693
BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84 (https://dejure.org/1985,1693)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1985 - 1 C 24.84 (https://dejure.org/1985,1693)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1985 - 1 C 24.84 (https://dejure.org/1985,1693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Entscheidung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Anspruch auf Ehegattennachzug bei einer ersten Ausländergeneration - Rechtmäßigkeit der erlassenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 2; GG Art.6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 108
  • DÖV 1986, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Es ist grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn die Ausländerbehörden die Verwaltungsvorschrift Nr. 2.5.8 des baden-württembergischen Ausländererlasses vom 20. Oktober 1981 (GABl. S. 1613) i.d.F. vom 30. März 1982 (GABl. S. 383) über die Wartefrist für den Ehegattennachzug entsprechen auf solche Ausländer anwenden, die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens im Bundesgebiet aufhalten durften und diesen Aufenthalt nach bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrags unter Berufung auf eine inzwischen erfolgte Eheschließung mit einem im Bundesgebiet ansässigen Ausländer der sog. 2. Generation fortsetzen möchten (Ergänzung zu BVerwGE 70, 127).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht befunden, daß es grundsätzlich nicht rechtswidrig ist, den Ehegattennachzug zu Ausländern der sogenannten zweiten Generation vor Ablauf einer dreijährigen Wartezeit seit Eingehung der Ehe auszuschließen, wie der erkennende Senat u.a. in seinemUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - (BVerwGE 70, 127) bereits entschieden hat.

    Auch das hat der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 18. September 1984 im einzelnen näher dargelegt (vgl. BVerwGE 70, 127 [131 ff.]).

    Zu diesen Angriffen hat der Senat in dem Urteil vom 18. September 1984 ebenfalls Stellung genommen und sie nicht für durchgreifend befunden (vgl. BVerwGE 70, 127 [133 ff.]).

    Die Wartezeitregelung soll die Ehegatten anregen, die eheliche Lebensgemeinschaft möglichst in ihrem Heimatstaat herzustellen, indem sie den zum Aufenthalt im Bundesgebiet nicht befugten und um den Zuzug nachsuchenden Ehegatten erst nach Ablauf der Frist gegenüber der allgemeinen Verwaltungspraxis begünstigt, die einen Daueraufenthalt von Ausländern grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BVerwGE 70, 127 [133 f., 137]).

    Diese einwanderungspolitischen Ziele, die einem gewichtigen öffentlichen Interesse entsprechen und sich im Rahmen des Ermächtigungszwecks halten (BVerwGE 66, 268 [270 f.]; 70, 127 [134]), sind hier nicht etwa deswegen gegenstandslos, weil sich der Kläger als Asylbewerber im Bundesgebiet hat aufhalten dürfen, denn dabei handelte es sich nur um einen vorläufigen Aufenthalt, dessen Zweck mit dem negativen Abschluß des Asylverfahrens entfallen ist.

    Namentlich ist es nicht fehlerhaft, daß der Beklagte eine Ausnahme nicht schon deswegen anerkennt, weil aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist (BVerwGE 70, 127 [141 f.]).

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Das schließt nicht aus, daß die Behörde ihr Ermessen nach Maßgabe ministerieller Richtlinien bildet, durch die die Zuwanderung von Ausländern in das Bundesgebiet gelenkt und begrenzt wird (BVerwGE 66, 268 [269 f.]).

    Diese einwanderungspolitischen Ziele, die einem gewichtigen öffentlichen Interesse entsprechen und sich im Rahmen des Ermächtigungszwecks halten (BVerwGE 66, 268 [270 f.]; 70, 127 [134]), sind hier nicht etwa deswegen gegenstandslos, weil sich der Kläger als Asylbewerber im Bundesgebiet hat aufhalten dürfen, denn dabei handelte es sich nur um einen vorläufigen Aufenthalt, dessen Zweck mit dem negativen Abschluß des Asylverfahrens entfallen ist.

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Neue tatsächliche Umstände eröffnen dem Revisionsgericht grundsätzlich auch nicht die Möglichkeit, den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückzuverweisen (BVerwGE 66, 192 [198]);Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 [S. 51 ff.];vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 306.82 - (vom8. November 1984 - BVerwG 3 C 32.83 -).

    Diese Ausnahmen waren so beschaffen, daß die Berücksichtigung der neuen Tatsache dem Revisionsgericht eine abschließende Entscheidung in der Sache ermöglichte (Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Oktober 1978 - IV ZR 188/77 - NJW 1979, 105).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Neue tatsächliche Umstände eröffnen dem Revisionsgericht grundsätzlich auch nicht die Möglichkeit, den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückzuverweisen (BVerwGE 66, 192 [198]);Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 [S. 51 ff.];vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 306.82 - (vom8. November 1984 - BVerwG 3 C 32.83 -).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht aus Gründen der Prozeßökonomie Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen (vgl. z.B. BVerwGE 29, 127 [130]; 37, 151 [154 f.]).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht aus Gründen der Prozeßökonomie Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen (vgl. z.B. BVerwGE 29, 127 [130]; 37, 151 [154 f.]).
  • BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Nachzug des Ehegatten zu einem

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Insbesondere widerspricht es regelmäßig nicht dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, erfolglos gebliebene Asylbewerber in dem hier erörterten Zusammenhang solchen Ausländern gleichzustellen, die keine Aufenthaltserlaubnis besitzen und erstmals um einen Aufenthalt nachsuchen (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZR 188/77

    Scheitern einer Ehe als Grundvoraussetzung für eine Scheidung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Diese Ausnahmen waren so beschaffen, daß die Berücksichtigung der neuen Tatsache dem Revisionsgericht eine abschließende Entscheidung in der Sache ermöglichte (Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Oktober 1978 - IV ZR 188/77 - NJW 1979, 105).
  • BVerwG, 08.11.1984 - 3 C 32.83
    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Neue tatsächliche Umstände eröffnen dem Revisionsgericht grundsätzlich auch nicht die Möglichkeit, den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückzuverweisen (BVerwGE 66, 192 [198]);Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 [S. 51 ff.];vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 306.82 - (vom8. November 1984 - BVerwG 3 C 32.83 -).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 306.82

    Verfolgungsmaßnahmen im asylrechtlichen Sinne - Berufung auf das

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84
    Neue tatsächliche Umstände eröffnen dem Revisionsgericht grundsätzlich auch nicht die Möglichkeit, den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückzuverweisen (BVerwGE 66, 192 [198]);Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 [S. 51 ff.];vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 306.82 - (vom8. November 1984 - BVerwG 3 C 32.83 -).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Denn auch eine durch reinen Zeitablauf eingetretene Veränderung der tatsächlichen Umstände stellt sich revisionsrechtlich als eine neue Tatsache dar, die vom Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich unberücksichtigt bleibt (Urteil vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 71 S. 184 = DVBl 1986, 108).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auch wenn dieser Umstand erst während des Revisionsverfahrens eingetreten ist, kann er ungeachtet der grundsätzlichen Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) ausnahmsweise berücksichtigt werden, weil er nicht weiter beweisbedürftig ist, seine Verwertung einer endgültigen Streitbereinigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (BVerwGE 29, 127 (130) [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; 58, 146 (152) [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 15/78]; Urteile vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 71, S. 188 f. und vom 20. Oktober 1992 - BVerwGE 91, 104 = NVwZ 1993, 275 [BVerwG 20.10.1992 - 9 C 77/91]).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Sie kann daher vom Senat verwertet werden (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 Nr. 71; Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Der Grundsatz kennt zwar Durchbrechungen, etwa im Hinblick auf Tatsachen, die erst aufgrund einer im Revisionsverfahren zu berücksichtigenden Rechtsänderung (Urteil des BVerwG vom 28. Februar 1984 9 C 981.81, Buchholz, 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 19) oder aufgrund der von der Vorinstanz abweichenden Rechtsansicht des Revisionsgerichts Bedeutung bekommen haben; die erst nach Abschluß der Tatsacheninstanz eingetreten sind (Urteil des BVerwG vom 20. Oktober 1992 9 C 77.91, BVerwGE 91, 104; vgl. jedoch auch BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1985 1 C 24.84, Buchholz, 402.24, § 2 AuslG Nr. 71; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1978 IV ZR 188/77, Neue Juristische Wochenschrift 1979, 105; vom 17. Dezember 1969 IV ZR 750/68, BGHZ 53, 128; vom 5. Februar 1974 VI ZR 71/72, Deutsches Verwaltungsblatt 1974, 589; Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl. 1998, § 561 Rdnr. 12 f.; Zöller/Gummer, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl. 1999, § 561 Rdnr. 7) oder deren Beachtung sonst im Wege der Restitutionsklage gegen das Urteil des FG durchgesetzt werden könnte (BFH-Urteil vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Das hindert aber unbeschadet der grundsätzlichen Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) ihre Berücksichtigung in diesem Verfahren nicht, weil sie nicht weiter beweisbedürftig sind, ihre Verwertung einer endgültigen Streiterledigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (vgl. dazu BVerwGE 29, 127 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; 58, 146 [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 15/78]; ferner Urteile vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 71 S. 188 f.; vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - UA S. 9; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1984 - III ZR 27/83 - NJW 1985, 1338).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Das BVerwG hat stets den eng begrenzten Ausnahmecharakter der Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren betont (Urteile vom 14. Februar 1968 VI C 53.65, BVerwGE 29, 127; vom 19. Oktober 1982 1 C 29.79, BVerwGE 66, 192; vom 28. Februar 1984 9 C 981.81, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 19; vom 8. November 1984 3 C 32.83, Buchholz 427.3, § 327 LAG Nr. 1; vom 29. Juli 1985 1 C 24.84, Buchholz 402.24, § 2 AuslG Nr. 71).
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

    Solch unstreitiges Vorbringen darf aus Gründen der Prozeßökonomie vom Rechtsbeschwerdegericht berücksichtigt werden (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - ; BVerwGE 29, 127, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; Urteil vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - <DVBl. 1986, 108 f.>; Grunsky, ArbGG. 6. Auflage 1990, § 73 Rdnr. 31).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 11.91

    Anspruch eines Palästinensers auf Einbürgerung - Ableitung des Aufenthaltes der

    Auch wenn dieser Umstand erst während des Revisionsverfahrens eingetreten ist, kann er ungeachtet der grundsätzlichen Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) ausnahmsweise berücksichtigt werden, weil er nicht weiter beweisbedürftig ist, seine Verwertung einer endgültigen Streitbereinigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (BVerwGE 29, 127 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65] ; 58, 146 [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 15/78] ; Urteile vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 71, S. 188 f. und vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - NVwZ 1993, 275 [BVerwG 20.10.1992 - 9 C 77/91] ).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 7.91

    Staatenlosigkeit des Bewerbers seit seiner Geburt als Einbürgerungsvoraussetzung

    Auch wenn dieser Umstand erst während des Revisionsverfahrens eingetreten ist, kann er ungeachtet der grundsätzlichen Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) ausnahmsweise berücksichtigt werden, weil er nicht weiter beweisbedürftig ist, seine Verwertung einer endgültigen Streitbereinigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (BVerwGE 29, 127 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; 58, 146 [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 15/78]; Urteile vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 71, S. 188 f. und vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - NVwZ 1993, 275 [BVerwG 20.10.1992 - 9 C 77/91]).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Auf derartige Personen werden die Erlaßregelungen freilich ohne weiteres entsprechend angewandt werden können, soweit die Ausländer sich illegal hier aufhalten; dagegen kommt allenfalls eine vorsichtige, den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung tragende Analogie (bejahend etwa BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84 -, EZAR 105 Nr. 19 ; u. Bay. VGH, 19.12.1983 - 10 CS 83 A.2284 -, EZAR 105 Nr. 13 ) in Betracht, soweit es um Personen geht, die schon zu einem früheren Zeitpunkt legal eingereist sind und sich seither befugt hier aufhalten oder - wären sie nicht zur Unzeit abgeschoben worden - jedenfalls befugt hier aufhalten würden.
  • BVerwG, 09.04.1992 - 8 B 57.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsbehelfsbelehrung bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht